Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2018/079  

Betreff: Abschluss einer Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
04.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Grundsätzlich ist der Landkreis Peine örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er hat u. a. im Kindertagesstättenbereich auch den Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz zu gewährleisten.

Im Jahr 1994 hat der Landkreis Peine mit der Gemeinde Hohenhameln und den anderen kreisangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe für den örtlichen Bereich (u. a. Kindertagesstätten) abgeschlossen. Die recht kurzgefasste Vereinbarung entspricht nicht mehr der heutigen Sach- und Rechtslage und enthält keine näheren Ausführungen zu einer Kostenerstattung. Auch waren z. B. zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung keine Krippen existent.

Um eine umfassende Kostenbeteiligung bzw. -erstattung des Landkreises bei der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kindertagesstätten herbeizuführen, wurde die Vereinbarung seitens der Gemeinde Hohenhameln mit Ratsbeschluss vom 15.03.2018 zum 31.12.2019 gekündigt. Dem Beispiel Hohenhameln folgend haben auch andere kreisangehörige Gemeinden die Vereinbarung ebenfalls aufgekündigt.

Zwischenzeitlich wurde vom Landkreis Peine ein mit den Hauptverwaltungsbeamten abgestimmtes Vereinbarungsmuster übermittelt (Anlage). Allerdings steht der politische Beschluss auf Kreisebene noch aus.

Hierin ist u. a. zukünftig vorgesehen, dass neben der pauschalen Betriebskostenförderung von Krippenplätzen (Halbtagsplatz: 150,00 €, Ganztagsplatz: 200,00 €) auch monatlich Kindergartenplätze pauschal mit 112,00 € bezuschusst werden sollen. Für Hohenhameln wären dieses pro Jahr rund 346.000,00 € (257 betriebsgenehmigte Regelkindergartenplätze x 112,00 €) Mehreinnahmen zur Reduzierung des Defizites im Bereich Kindertagesstätten.

 

 


Die Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Peine wird - vorbehaltlich der Beschlussfassung der politischen Gremien des Landkreises Peine - abgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Mehreinnahmen durch die Betriebskostenförderung der Kindergartenplätze führen zu einer Reduzierung des Defizites bei den Kindertagesstätten.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 79-2018 Anlage Abschluss einer Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Peine (159 KB)