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Vorlage - 2018/072  

Betreff: Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln; Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten vereinseigener Sport- und Schützenhäuser
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
04.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die Bewirtschaftung der vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss.

Dieser Zuschuss wurde mit Ratsbeschluss vom 22.03.2012 auf Basis des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 auf 50% für die Abrechnungsjahre 2012 und 2013 festgesetzt. Der zur Verteilung bereitgestellte Betrag belief sich auf 30.291,61 €.

Zur Vorbereitung der Beschlussfassung im Jahr 2015 wurde ein Arbeitskreis gegründet, der sich mit der "Ungleichbehandlung" von Sport- und Schützenvereinen befasst hatte, aber keine für alle Vereine zufriedenstellende Lösung erarbeiten konnte.

Daher wurde der Bewirtschaftungskostenzuschuss für die Abrechnungsjahre 2015, 2016 und 2017 wieder auf Basis des Gesamtvolumens der im Jahr 2012 beschlossenen Regelung festgesetzt.

Aufgrund der anstehenden neuen Beschlussfassung hatte die Sport-AG politische Vertreter zu ihrer Sitzung am 28.08.2018 eingeladen. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Gemeinderatsvertreter die grundsätzliche Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewirtschaftung vereinseigener Sportstätten sehen; aufgrund der derzeit angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Hohenhameln eine Erhöhung des Zuschusses allerdings ausschließen und an der vorherigen Regelung festhalten würden.

 

 


Die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine erhalten für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2018, 2019 und 2020 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzuplanen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz bei Produkt: 421100
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:30.500,00 €             
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr::30.500,00 €
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:30.500,00 €             

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: