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Vorlage - 2018/071  

Betreff: 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Schanze", Ortschaft Soßmar
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Brandes
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Soßmar Anhörung
27.11.2018 
Sitzung des Ortsrates Soßmar (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
10.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schanze“, Ortschaft Soßmar, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2018/056).

 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Demzufolge konnte von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie der Umweltprüfung abgesehen werden.

Der Begünstigte hat den städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten inzwischen unterzeichnet

Der Planentwurf mit Begründung ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 


 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schanze“, Ortschaft Soßmar, erfolgt nach dem vorliegenden Entwurf.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3-1 4-1 B-Plan farbe (171 KB)      
Anlage 2 2 3-1 4-1 PLZ farbe TF (151 KB)      
Anlage 3 3 3-2 Begründung (455 KB)