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Vorlage - 2018/056  

Betreff: 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Schanze", Ortschaft Soßmar;
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Brandes
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Soßmar Anhörung
11.09.2018 
Sitzung des Ortsrates Soßmar (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Der Bebauungsplan „Schanze“, Ortschaft Soßmar, ist am 25.07.2018 in Kraft getreten. In dem B-Plan ist ein Sondergebiet „Reitsport bzw. Pferdehaltung“ festgesetzt. Der betreffende Grund­stückseigentümer hat einen Bauantrag zur Errichtung von Pferdeboxen beim Landkreis Peine gestellt. Da sich die baulichen Anlagen teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze befinden, ist nur ein Teil der beantragten Boxen genehmigungsfähig.

Der Grundstückseigentümer hat daher mit Schreiben vom 04.09.2018 beantragt, den Bebauungsplan „Schanze“, Ortschaft Soßmar, für die betreffende Fläche (Flurstück 311/6) zu ändern. Gleichzeitig hat er die Übernahme der Planungskosten zugesichert.

 

 


 

  1. Für den in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Schanze“, Ortschaft Soßmar, durchgeführt.

 

  1. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

  1. Mit dem begünstigten Eigentümer des Grundstückes „Lange Reihe 39“ ist ein städtebaulicher Vertrag bezüglich der Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 2.000 €

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:  50.000 € bei Produkt: 511100.
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 2.000 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ca. 4.000 € bei Sachkonto 3488001.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4-1 Gebietsabgrenzung (177 KB)