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Vorlage - 2016/023  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage am Hämeler Wege", Ortschaft Harber;
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Brandes
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
10.03.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Ortsrat Harber Anhörung
10.03.2016 
Sitzung des Ortsrates Harber ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
17.03.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der im Parallelverfahren durchzuführenden 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln sollen die Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage Harber geschaffen werden. Die Planungskosten werden von der Betreiberin als Begünstigte übernommen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.

 

In einer Arbeitssitzung mit dem Ortsrat Harber am 30.09.2015 wurden die Inhalte der Bauleitplanung erörtert. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehenden Forderungen des Ortsrates in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die eingesetzten Rohstoffe und insbesondere auch um die zu lagernden Mistmengen in Verbindung mit den daraus ggf. entstehenden Geruchsbelästigungen. Ebenso wie die Regelung der Einsatzstoffe wird u.a. auch die Inanspruchnahme der aktuell nicht benötigten nordöstlichen Reservefläche, im Bebauungsplan durch Schraffur und die Buchstaben ABCD in den Ecken gekennzeichnet, Gegenstand des Vertrages sein. Der mit der Bioenergie Harber abzuschließende Vertrag muss bis zum Satzungsbeschluss vorliegen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist mit Schreiben vom 20.01.2016 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat am 25.01.2016 stattgefunden.  Die anwesenden Bürger haben keine abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken vorgetragen.

 

Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.

 

 


1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber wird nach  dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß  § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.


 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab_4-1_BiogasanlageamHämelerWege (196 KB)      
Anlage 2 2 Biogasanlage -3-2 B-Plan-farbe (388 KB)      
Anlage 3 3 Biogasanlage-3-2 PLZ-farbe (107 KB)      
Anlage 4 4 Biogasanlage-3-2 PLZ (2) TF (1) (126 KB)      
Anlage 5 5 Biogasanlage-3-2 TF (2) (131 KB)      
Anlage 6 6 Biogasanlage am Hämeler Wege Begr 3-2 (665 KB)