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Vorlage - 2016/021  

Betreff: Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil "Alter Gutsweg", Ortschaft Mehrum;
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss
c) Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
10.03.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
17.03.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

In seiner Sitzung am 10.12.2015 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Alter Gutsweg“, Ortschaft Mehrum, beschlossen. Diese erfolgte in der Zeit vom 04.01. bis 04.02.2016 (einschl.).

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 21.12.2015 unterrichtet.

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.

Der Satzungsentwurf und die Begründung sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

 

 


1. Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Beschlussvorschlägen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

2. Der Rat beschließt die Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Alter Gutsweg“ gem. §§ 10 und 58 NKomVG in Verbindung mit § 34 Abs. 4 und 5 BauGB.

 

3. Der Rat beschließt die Begründung zur Satzung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab_3-2_Satzung_AlterGutsweg (200 KB)      
Anlage 2 2 Text Abrundungssatzung Alter Gutsweg 3-2 (67 KB)      
Anlage 3 3 _Satzung-AlterGutsweg_10-1_B-Plan-sw (651 KB)      
Anlage 4 4 Begr Abrundungssatzung Alter Gutsweg 10-1 (14 KB)