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Vorlage - 2016/015  

Betreff: Neubau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem gemeindeeigenen Grundstück Mehrkamp 12, Ortschaft Mehrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
01.03.2016 
Sitzung des Ortsrates Mehrum geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Es wird weiterhin Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen gesucht (siehe Beschlussvorlage Nr. 113/2015).

Auf dem derzeit ungenutzten gemeindeeigenen Grundstück Mehrkamp 12 in der Ortschaft Mehrum könnte eine Flüchtlingsunterkunft errichtet werden. Auf dem anliegenden Lageplan ist das Grundstück markiert. Geplant ist ein ebenerdiges Gebäude, das in Abhängigkeit, ob Familien oder Einzelpersonen aufzunehmen sind, Platz für voraussichtlich ca. 12 Personen bieten soll. Als Nachnutzung käme eine Vermietung oder Verkauf des Objektes beispielsweise als Wohnraum für Senioren oder auch Familien in Betracht. Das Raumkonzept wird so geplant, dass eine derartige  Folgenutzung möglich ist.

Verwaltungsseitig ist vorgesehen, dass zunächst der konkrete Bedarf für den Neubau abgewartet wird. Sollte sich im weiteren Verlauf des Jahres zeigen, dass die Zahl der Flüchtlinge weiter steigt, könnte ein Vergabeverfahren, an dem verschiedene Hausbaufirmen beteiligt werden, durchgeführt werden. Angeboten werden sollten dann schlüsselfertige Gebäude.

Der Landkreis Peine hat auf Anfrage schriftlich mitgeteilt, dass es gegen die Errichtung eines Hauses auf dem Grundstück mit einer Bebauungstiefe von maximal ca. 25 m keine planungsrechtlichen Bedenken gibt.

 

 

 


1. Auf dem gemeindeeigenen Grundstück Mehrkamp 12, Ortschaft Mehrum, wird bedarfsabhängig wie im Sachverhalt dargestellt eine Flüchtlingsunterkunft errichtet.

 

2. Der Ausführungsauftrag ist im Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 200.000 €

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 1,5 Mio. € bei Produkt: 315400  IV 31540002
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Mehrkamp2000 (449 KB)