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Vorlage - 2017/034
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Der Bebauungsplan „Harzblick II“, Ortschaft Clauen, ist bereits am 27.12.1995 in Kraft getreten. Eine Firma plant die Erschließung eines Teilabschnittes in dem Baugebiet und hat mit Schreiben vom 03.03.2017 die Änderung des Bebauungsplanes beantragt. So soll die in dem Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Grünfläche/Spielplatzfläche in Baufläche umgewandelt werden und dafür der südliche Pflanzstreifen erweitert werden. Ein vorhandener Spielplatz befindet sich nördlich des Plangebietes an der Straße „Harzblick“.
Zur Oberflächenentwässerung der noch zu erschließenden Flächen sollte nach erfolgter Abstimmung mit dem Wasserverband Peine außerdem ein neues Regenrückhaltebecken im südöstlichen Planbereich berücksichtigt werden.
Der Ortsrat Clauen hat in seiner Sitzung am 30.11.2016 eine Änderung des Bebauungsplanes empfohlen.
- Für den in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Harzblick II“, Ortschaft Clauen, durchgeführt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
- Mit dem Erschließungsträger ist ein städtebaulicher Vertrag bezüglich der Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 6.500 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 EUR bei Produkt: 511100.
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ca. 6.500 EUR bei Sachkonto 3488001.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | _HarzblickII 1Änd Gebietsabgrenzung (366 KB) |