Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2026/020
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Die Kindertagesstätte (Kita) „Klein Lummerland“ in der Ortschaft Hohenhameln und deren Außenspielbereiche sind über 25 Jahre im Betrieb. Die durchschnittliche Haltbarkeit von Spielgeräten mit der Abnutzung einer Kita liegt bei durchschnittlich 15 bis 20 Jahren.
Als Ergebnis der Jahreskontrollen der Spielgeräte sind mittlerweile eine Vielzahl der Spielgeräte abgängig oder entfernt worden. Die verbliebenen Spielgeräte sind nur noch mit hohen Aufwand zu ertüchtigen und verkehrssicher zu unterhalten.
Demnach ist eine grundhafte Sanierung des Außengeländes und dessen Gerätschaften unaufschiebbar, um hier einer kindgerechten Betreuung sowie dessen individuellen Entwicklungsräumen nachzukommen.
Gleiches gilt für den U3-Spielbereich der Krippe. Hier ist das letzte Spielgerät so weit abgängig, dass dieses voraussichtlich im Jahr 2027 demontiert werden müsste.
Geplant und mit der Leitung der Kita abgestimmt sind folgende Maßnahmen, die tlw. auch dem beigefügten Vorentwurf zu entnehmen sind:
- Die Bestandsgeräte auf dem Kitagelände sollen wieder ertüchtigt und Integriert werden (Sandspielbereich, Gerätschaften Häuser, Matschspielanlage).
- Neugeräte als Ersatz mit vergleichbaren Spielwert für die Spielbereiche (Turmanlage, Schaukeln, Balance, Klettergeräte, Motorik, Ballsport, u.a.).
- Der Gehölzbestand ist lichter und verkehrsgerecht gem. den heutigen Standards zu überarbeiten.
- Eine Abgrenzung zwischen Kita und der Straße im Wiedstruck sowie zwischen der Kita und Krippe ist zu erstellen.
- Die Wegeführung des Rollparcours ist zu sanieren.
- Geländemodellierungen, Oberflächenentwässerung und Fallschutzbereiche sind anzupassen.
- Der Krippenbereich ist komplett zu überarbeiten.
- Die im Sachverhalt dargelegten und in dem beigefügten Vorentwurf dargestellten Maßnahmen zur grundhaften Sanierung des Außengeländes der Kita „Klein Lummerland“, Ortschaft Hohenhameln, sind umzusetzen.
- Die Spielgeräte sind nach einem Vergabeverfahren zu beschaffen.
- Die Arbeiten zur Aufstellung der Spielgeräte sowie die landschaftsgärtnerischen Arbeiten sind auszuschreiben und an den jeweilig wirtschaftlichsten Bieter in mehreren Bauabschnitten zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
keine finanziellen Auswirkungen | ||
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | Ca. 200.000,-€ | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz und HAR insgesamt | 200.000,- € | bei Produkt | 356120 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | Vorentwurf_1.1 (543 KB) | ||||