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Vorlage - 2025/140-01  

Betreff: Antrag des Ortsrates Mehrum: Fachgerechter Rückschnitt der Kopfweiden
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
2025/140
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Seidler, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
16.03.2026 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
19.03.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Ortsrat Mehrum hat das Folgende beantragt (s. Vorlage Nr. 2025/140):

 

-Fachgerechter Rückschnitt der Kopfweiden

 

-Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kopfweiden an der „Beeke“, am „Bolzplatz“ sowie am „Schilperberg“ fachgerecht zurückzuschneiden.
 

Der Gemeinderat hat diesen Antrag am 18.12.2025 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.

 

Ein Rückschnitt aller Kopfweiden im gesamten Gemeindegebiet durch eine Fachfirma sollte aus finanziellen Gründen nicht erfolgen. Zudem müsste erst ein Kataster sowie ein Pflegekonzept erarbeitet werden, um die Vielzahl an Rückschnitten abbilden zu können. Der Antrag des Ortsrates Mehrum sollte somit abgelehnt werden.

 

In der Gemeinde Hohenhameln werden traditionell in zahlreichen Gemarkungen Pflegemaßnahmen an Kopfweiden durch Landwirte, Umwelt AG und anderen örtlichen Gruppierungen durchgeführt. Um diese Arbeiten besser zu honorieren, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die bereits vorhandenen Zuschüsse der Gemeinder solche Schnitte anzuheben von aktuell 15,00 pro Baumschnitt sowie 25,00 pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes auf nftig 30,00 pro Baumschnitt sowie 60,00 pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes.

 


 

  1. Der im Sachverhalt beschriebene Antrag des Ortsrates Mehrum wird abgelehnt.

 

  1. Die Zuschüsse der Gemeinde Hohenhameln für externe Pflegemaßnahmen an Kopfweiden werden ab dem 01.10.2026 wie folgt angehoben: von aktuell 15,00 € pro Baumschnitt sowie 25,00 € pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes auf künftig 30,00 € pro Baumschnitt sowie 60,00 € pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes.

 

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

Ca. 7.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  7.000

bei Produkt

551100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Stammbaum:
2025/140   Antrag des Ortsrates Mehrum: Fachgerechter Rückschnitt der Kopfweiden   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Antrag Ortsrat
2025/140-01   Antrag des Ortsrates Mehrum: Fachgerechter Rückschnitt der Kopfweiden   Fachbereich II Bauen und Umwelt   Vorlage