Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2025/140-01
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ortsrat Mehrum hat das Folgende beantragt (s. Vorlage Nr. 2025/140):
-Fachgerechter Rückschnitt der Kopfweiden
-Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kopfweiden an der „Beeke“, am „Bolzplatz“ sowie am „Schilperberg“ fachgerecht zurückzuschneiden.
Der Gemeinderat hat diesen Antrag am 18.12.2025 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.
Ein Rückschnitt aller Kopfweiden im gesamten Gemeindegebiet durch eine Fachfirma sollte aus finanziellen Gründen nicht erfolgen. Zudem müsste erst ein Kataster sowie ein Pflegekonzept erarbeitet werden, um die Vielzahl an Rückschnitten abbilden zu können. Der Antrag des Ortsrates Mehrum sollte somit abgelehnt werden.
In der Gemeinde Hohenhameln werden traditionell in zahlreichen Gemarkungen Pflegemaßnahmen an Kopfweiden durch Landwirte, Umwelt AG und anderen örtlichen Gruppierungen durchgeführt. Um diese Arbeiten besser zu honorieren, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die bereits vorhandenen Zuschüsse der Gemeinde für solche Schnitte anzuheben von aktuell 15,00 € pro Baumschnitt sowie 25,00 € pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes auf künftig 30,00 € pro Baumschnitt sowie 60,00 € pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes.
- Der im Sachverhalt beschriebene Antrag des Ortsrates Mehrum wird abgelehnt.
- Die Zuschüsse der Gemeinde Hohenhameln für externe Pflegemaßnahmen an Kopfweiden werden ab dem 01.10.2026 wie folgt angehoben: von aktuell 15,00 € pro Baumschnitt sowie 25,00 € pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes auf künftig 30,00 € pro Baumschnitt sowie 60,00 € pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | Ca. 7.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 7.000 € | bei Produkt | 551100 | |||||||
Nein |
| ||||||||||
| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
| |||||||
|
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| ||||||
Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| |||||||
Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
| |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
|
| ||||||||||||||||||||||||||||