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Vorlage - 2026/013
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2025/80).
Die Flächennutzungsplanänderung betrifft Flächen in der Gemarkung Mehrum und zwar den Standort des ehemaligen Kohlekraftwerkes Mehrum mit umliegenden Umspannwerken sowie westlich daran anschließende Flächen. Die Planung verfolgt das Ziel, die im Flächennutzungsplan für den ehemaligen Kraftwerkstandort getroffene Sonderbauflächendarstellung „Kraftwerk“ gem. der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung als Sonderbaufläche „Großtechnische Energieanlagen“ zur Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung auszuweisen.
Bezogen auf die im Süden des Kraftwerksgeländes im Zusammenhang mit der Hafennutzung bestehenden Speicherung und Umschlagung von Ölprodukten wird die entsprechende Teilfläche allgemein als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung werden die Sonderbauflächen westlich des Kraftwerkstandortes, die ursprünglich als Entwicklungsflächen für das Kraftwerk vorgesehen waren, zugunsten von „Flächen für die Landwirtschaft“ zurückgenommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat in der Zeit vom 23.01.2026 bis zum 11.02.2026 (einschl.) stattgefunden. Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist mit Schreiben vom 22.01.2026 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.
Ebenfalls in der Anlage befinden sich der Planentwurf und die Begründung.
- Dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | Tabelle TöB § 4(1) BauGB (419 KB) | ||||
| 2 | 50. Änd. FNP (514 KB) | ||||
| 3 | Begründung 50. Änd. FNP (1160 KB) | ||||