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Vorlage - 2026/012
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 (Vorlage Nr. 2025/061) für den Bebauungsplan „Gesundes Zentrum Hohenhameln“, Ortschaft Hohenhameln, die Veröffentlichung im Internet beschlossen. Diese erfolgte in der Zeit vom 01.08.2025 bis einschl. 01.09.2025. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 25.07.2025 über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und zur Äußerung innerhalb der Veröffentlichungsfrist aufgefordert.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Abwägungsvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hatte verschiedene Einwände zur Planung, so dass das Verkehrsgutachten ergänzt und der Entwurf des Bebauungsplanes geändert werden mussten.
Nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Entwurf des Bebauungsplanes erneut im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen erneut einzuholen, wenn dieser nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird. Werden durch die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt, soll die Einholung der Stellungnahmen auf die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (hier: Landkreis Peine) beschränkt werden.
Die Änderung der Planung umfasst eine Verschiebung der Baugrenze im südlichen Bereich des festgesetzten Urbanen Gebiets (MU) im Sinne eines Abrückens von der angrenzenden Marktstraße und in der Folge eine geringfügige Verkleinerung der überbaubaren Grundstücksfläche. Zudem entfällt die bsherige textliche Festsetzung Nr. 8 zum Artenschutz, da gutachterlich nachgewiesen wurde, dass die Planung keine artenschutzrechtlichen Konflikte begründet und die Festsetzumg somit nicht erforderlich ist. Auf die Regelung von Zeiten für Bau- und Gehölzarbeiten wird im Plan hingewiesen.
Alle Planunterlagen sowie die Ergänzung zu der verkehrstechnischen Untersuchung sind als Anlage beigefügt.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsvorschlägen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln stimmt dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht zu und beschließt rückwirkend die erneute Beteiligung gem. § 4a Abs.3 BauGB. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden, wird die erneute Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsvorschlägen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Gesundes Zentrum Hohenhameln“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung sowie die dazugehörige Begründung.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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