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Vorlage - 2025/142-01
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Der Ortsrat Clauen hat einstimmig den Antrag (s. Vorlage Nr. 2025/142) zur Errichtung eines „Freizeitweges“ parallel zur L411 zwischen den Einmündungen der Wirtschaftswege nach Algermissen bzw. zur K40 nach Harber/Hohenhameln in der Ortsratssitzung am 10.12.2025 beschlossen. Der Gemeinderat hat diesen Antrag am 18.12.2025 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.
Der beantragte „Freizeitweg“ soll anstelle des nicht in absehbarer Zeit seitens des Land Niedersachsen zu planenden und errichtenden Fahrradweges entlang der L411 zwischen Clauen und Groß Lobke Fußgängern und Radfahrern ermöglichen, abseits der Fahrbahn den Lückenschluss zwischen den stark im Freizeitbereich frequentierten Wirtschaftswegen zu bilden. Anlass ist ein im Sommer 2025 tödlich endender Verkehrsunfall zwischen einem LKW und einer Radfahrerin in diesem Streckenabschnitt.
Entgegen der Antragsstellung ist die Errichtung des Weges auf ausschließlich gemeindeeigenem Landes nur schwierig oder unter unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand (Errichtung Querungsbauwerk des Straßengrabens oder alternativ der Entnahme eines Straßenbaums) sowie in Teilbereichen auch nur mit einer Breite von ca. 1,00 m ohne Verlegung des Grabenprofils möglich.
Eine grundsätzliche Verbesserung der Situation würde durch Zukauf einer Fläche von ca. 5x8 Metern am nördlichen Ende der gemeindeeigenen Parzelle (Flur 3, Flurstücksnummer 20) sowie eines durchgängigen 1 Meter breiten Streifens auf der vollen Parzellenlänge von 212 Metern.
Beide Flächen sind Bestandteil der Parzelle Flur 3, Flurstück 21, Gemarkung Clauen. Eine mögliche Wegeführung ist in den beigefügten Lageplänen dargestellt.
Um den Flächen- und baulichen Aufwand in einem wirtschaftlichen Rahmen zu halten, sollte der Weg nicht den Anforderungen an die Errichtung von Radverkehrsanlagen gemäß der gültigen ERA entsprechen (Mindestbreite 2,50 m, asphaltierte oder betonierte Oberfläche), sondern als nicht benutzungspflichtiger Freizeitweg ohne bauliche Mindestanforderungen mit verringerter Breite und wassergebundener Decke.
1. Die Verwaltung hat zu prüfen, inwieweit Fördermittel (z. B. LEADER-Mittel) zur Hinzuziehung der Kostendeckung zur Verfügung stehen. Sollte dies der Fall sein, ist ein entsprechender Förderantrag zu stellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Grundstückseigentümerin des Flurstücks 21, Flur 3, Gemarkung Clauen zum Erwerb von Teilflächen in Verhandlung zu treten und einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Alternativ kann auch ein langfristig bzw. auf Dauer angelegter Pachtvertrag verhandelt und abgeschlossen werden.
3. Sofern die Gemeinde über die benötigte Fläche verfügen kann, wird die Verwaltung zu folgenden Maßnahmen beauftragt:
- Beauftragung eines Fachingenieurs für die erforderlichen Planungsleistungen
- Abstimmung der Planung mit dem Ortsrat Clauen
- Ausschreibung der Bauleistungen und Beauftragung des Bieters mit dem wirtschaftlichsten Angebot
4. Die Verwaltung wird unabhängig des Planungserfolges beauftragt, über die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob in dem betroffenen Streckanabschnitt zwischen der Zufahrt Fa. Hoyer und OD Clauen eine Geschwindigkeitsreduktion anordnungsfähig ist.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | Ca. 25.000,-€ | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 100.000,- € | bei Produkt | 54110310 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | Ca. 75.0000,-€ | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein –siehe unten- | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Ggf. Fördermittel (z. B. LEADER-Mittel)
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | Clauen L411 - Flurstück 20 und 21 - Katasterkarte (805 KB) | ||||
| 2 | Clauen L411 - Flurstück 20 und 21 - Luftbild (1216 KB) | ||||
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