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Vorlage - 2025/142-01  

Betreff: Antrag des Ortsrates Clauen: Freizeitwegbau L 411
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
2025/142
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Dorner, Thorsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
16.03.2026 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
19.03.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Ortsrat Clauen hat einstimmig den Antrag (s. Vorlage Nr. 2025/142) zur Errichtung eines „Freizeitweges“ parallel zur L411 zwischen den Einmündungen der Wirtschaftswege nach Algermissen bzw. zur K40 nach Harber/Hohenhameln in der Ortsratssitzung am 10.12.2025 beschlossen. Der Gemeinderat hat diesen Antrag am 18.12.2025 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.
 

Der beantragte Freizeitweg“ soll anstelle des nicht in absehbarer Zeit seitens des Land Niedersachsen zu planenden und errichtenden Fahrradweges entlang der L411 zwischen Clauen und Groß Lobke Fußngern und Radfahrern ermöglichen, abseits der Fahrbahn den Lückenschluss zwischen den stark im Freizeitbereich frequentierten Wirtschaftswegen zu bilden. Anlass ist ein im Sommer 2025 tödlich endender Verkehrsunfall zwischen einem LKW und einer Radfahrerin in diesem Streckenabschnitt.

 

Entgegen der Antragsstellung ist die Errichtung des Weges auf ausschließlich gemeindeeigenem Landes nur schwierig oder unter unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand (Errichtung Querungsbauwerk des Straßengrabens oder alternativ der Entnahme eines Straßenbaums) sowie in Teilbereichen auch nur mit einer Breite von ca. 1,00 m ohne Verlegung des Grabenprofils möglich.

Eine grundsätzliche Verbesserung der Situation würde durch Zukauf einer Fläche von ca. 5x8 Metern am nördlichen Ende der gemeindeeigenen Parzelle (Flur 3, Flurstücksnummer 20) sowie eines durchgängigen 1 Meter breiten Streifens auf der vollen Parzellenlänge von 212 Metern.

Beide Flächen sind Bestandteil der Parzelle Flur 3, Flurstück 21, Gemarkung Clauen. Eine mögliche Wegeführung ist in den beigefügten Lageplänen dargestellt.

 

Um den Flächen- und baulichen Aufwand in einem wirtschaftlichen Rahmen zu halten, sollte der Weg nicht den Anforderungen an die Errichtung von Radverkehrsanlagen gemäß der gültigen ERA entsprechen (Mindestbreite 2,50 m, asphaltierte oder betonierte Oberfläche), sondern als nicht benutzungspflichtiger Freizeitweg ohne bauliche Mindestanforderungen mit verringerter Breite und wassergebundener Decke.

 


1. Die Verwaltung hat zu prüfen, inwieweit rdermittel (z. B. LEADER-Mittel) zur Hinzuziehung der Kostendeckung zur Verfügung stehen. Sollte dies der Fall sein, ist ein entsprechender Förderantrag zu stellen.
 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Grundstückseigentümerin des Flurstücks 21, Flur 3, Gemarkung Clauen zum Erwerb von Teilflächen in Verhandlung zu treten und einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Alternativ kann auch ein langfristig bzw. auf Dauer angelegter Pachtvertrag verhandelt und abgeschlossen werden.

 

3. Sofern die Gemeinde über die benötigte Fläche verfügen kann, wird die Verwaltung zu folgenden Maßnahmen beauftragt:

 

-          Beauftragung eines Fachingenieurs für die erforderlichen Planungsleistungen

- Abstimmung der Planung mit dem Ortsrat Clauen

- Ausschreibung der Bauleistungen und Beauftragung des Bieters mit dem wirtschaftlichsten Angebot

 

4. Die Verwaltung wird unabhängig des Planungserfolges beauftragt, über die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob in dem betroffenen Streckanabschnitt zwischen der Zufahrt Fa. Hoyer und OD Clauen eine Geschwindigkeitsreduktion anordnungsfähig ist.

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

Ca. 25.000,-

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

           100.000,-

bei Produkt

54110310

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca. 75.0000,-

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein siehe unten-

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Ggf. Fördermittel (z. B.  LEADER-Mittel)

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Clauen L411 - Flurstück 20 und 21 - Katasterkarte (805 KB)      
Anlage 2 2 Clauen L411 - Flurstück 20 und 21 - Luftbild (1216 KB)      
Stammbaum:
2025/142   Antrag des Ortsrates Clauen: Freizeitwegbau L 411   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Antrag Ortsrat
2025/142-01   Antrag des Ortsrates Clauen: Freizeitwegbau L 411   Fachbereich II Bauen und Umwelt   Vorlage