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Vorlage - 2025/112-02  

Betreff: Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Hohenhameln: Umsetzung von Bordsteinabsenkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Bautechniker HabermannBezüglich:
2025/112
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Habermann, Denis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
16.03.2026 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
19.03.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Beschlussvorlage 2025/112 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.12.2025 in den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.

Ein ähnlicher Antrag wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 15.12.2022 einstimmig abgelehnt. Damals wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Bordsteinabsenkungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer konkreten Baumaßnahme stehen, grundsätzlich abgelehnt werden sollten. Eine ausführliche und sachlich begründete Darlegung dieser Praxis erfolgte im Sachverhalt zu der Beschlussvorlage Nr. 2022/095-01.

In dem vom Gemeinderat am 19.12.2024 beschlossen Straßenbauprogramm 2025 2029 werden gezielt Nebenanlagen zur Sanierung vorgesehen. Dies betrifft aktuell die Fußwege im „Unteren Dorfe“ in Hohenhameln sowie im Bereich „Bierberger Straße“ in Soßmar. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen wird die Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend den geltenden technischen und rechtlichen Vorgaben umgesetzt. Darüber hinaus wird im Rahmen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen von Straßenzügen geprüft, inwieweit auch dort eine Ertüchtigung der Nebenanlagen erfolgen kann.

r die im Antrag benannten Querungsstellen ist kein sachlich begründbares Alleinstellungsmerkmal im Gemeindegebiet erkennbar, das eine abweichende oder bevorzugte Behandlung gegenüber anderen vergleichbaren Örtlichkeiten rechtfertigen würde. Vor dem Hintergrund der bestehenden Beschlusslage sowie der priorisierten Maßnahmenplanung wird daher verwaltungsseitig erneut vorgeschlagen, den vorliegenden Antrag abzulehnen.

 


Der Antrag wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Stammbaum:
2025/112   Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Hohenhameln: Umsetzung von Bordsteinabsenkungen   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Antrag Ortsrat
2025/112-01   Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Hohenhameln: Umsetzung von Bordsteinabsenkungen   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Antrag Ortsrat
2025/112-02   Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Hohenhameln: Umsetzung von Bordsteinabsenkungen   Fachbereich II Bauen und Umwelt   Vorlage