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Vorlage - 2026/007
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Für die Bushaltestellen in Clauen an der B 494, Peiner Landstraße, wurde am 26.05.2025 ein Zuwendungsantrag auf ÖPNV-Förderung des Landes Niedersachsens zum barrierefreien Ausbau gestellt.
Die Ausarbeitung erfolgte durch das Ingenieurbüro König aus Braunschweig, das auch die beigefügte Vorplanung erstellt hat.
Der Antrag wurde mit Mitteilung der LNVG vom 09.02.2026 in das ÖPNV-Förderprogramm 2026 des Landes Niedersachsen aufgenommen und die abschließende Bewilligung in Kürze bekanntgegeben.
Im Anschluss wird im üblichen Verfahrensablauf beim Regionalverband Großraum Braunschweig ebenfalls ein Zuwendungsbescheid für die Maßnahmen beantragt.
Die Bushaltestellen liegen an der B 494 und daher ist mit dem Straßenbaulastträger eine Vereinbarung über den geplanten Ausbau abzuschließen. Die grundsätzliche Zustimmung seitens der NLStBV WF wurde bereits am 15.07.2025 erklärt.
Entsprechend des sich im Vergabeverfahren zum barrierefreien Umbau der Bushaltestelle in Soßmar als die wirtschaftlichste Variante eines Buswartehäuschens mit einer auskragenden Dachkonstruktion ohne zusätzliche Stützen in Richtung des Straßenraums herausgestellten Typus der Fa. Zimmermann GmbH, Modell WH 9, sollen alle neuzuerrichtenden Wartehäuschen im Gemeindegebiet zur Vereinheitlichung bau- bzw. typgleich sein. Diese Wartehäuser wurden mittlerweile auch in den Ortschaften Hohenhameln und Equord aufgestellt.
1. Die Maßnahmen zum Umbau der Bushaltestellen an der „Peiner Landstraße“ Nord- und Südseite, Ortschaft Clauen, werden entsprechend der Vorplanung des Ingenieurbüros König aus Braunschweig durchgeführt.
2. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI sind auszuschreiben und werden an den günstigsten Bieter vergeben.
3. Nach der Erstellung der Ausführungsplanung und sind die erforderlichen Bauarbeiten auszuschreiben und der Auftrag ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
4. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Vereinbarung über den Ausbau der Haltestellen abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 50.000,-€ | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 300.000,- € | bei Produkt | 547100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 250.000,-€ | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | 262.500,-€ | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die Gegenfinanzierung teilt sich wie folgt auf:
LNVG: 75% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 225.000,- €.
Regionalverband Großraum Braunschweig: 12,5% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 37.500,- €
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | Lageplan Einzelantrag Clauen (677 KB) | ||||