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Vorlage - 2026/002
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 (siehe Beschlussvorlage 077/2011) die Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen.
In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände jetzt das Muster einer Kreditrichtlinie nach § 120 NKomVG aktualisiert. Darin wurden insbesondere Kreditbegriffe ergänzt sowie Regelungen zur Abtretung von Forderungen und zu Fremdwährungskrediten gestrichen. Im übrigren wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die anliegende 1. Änderung der Kreditrichtlinie berücksichtigt die Änderungen des aktuellen Musters der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Abstimmung mit dem MI.
Der Rat beschließt die 1. Änderung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | BV 2026_002 Anlage 1. Änderung Richtlinie Kreditaufnahme (268 KB) | ||||