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Vorlage - 2025/030-02
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Aufgrund der vorhandenen Parksituation wurde die Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Peine angeschrieben und um nochmalige Überprüfung gebeten. Zur Verdeutlichung wurden Fotos sowie eine Skizze mit den parkenden LKW übersandt. Anschließend ging die folgende Stellungnahme ein.
Stellungnahme zur Parkregelung im Gewerbegebiet Hohenhameln
Ihr Antrag vom 25.11.2025 – Begrenzung der Parkdauer im Bereich des Kreisverkehrsplatzes im Gewerbegebiet Hohenhameln
Vielen Dank für die Übermittlung der bildlichen Nachweise vom 25.11.2025. Ich habe die Bilder eingehend geprüft und auch vor Ort mehrfach die Situation begutachtet, um den aktuellen Parkdruck zu beurteilen.
Nach sorgfältiger Prüfung bin ich jedoch der Auffassung, dass derzeit nach wie vor kein Anlass besteht, verkehrsrechtlich tätig zu werden.
Zwar ist der Parkdruck im Bereich des Kreisverkehrsplatzes hoch, und das noch unbebaute Gewerbegebiet wird optisch durch die parkenden Fahrzeuge beeinträchtigt. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit, etwa aufgrund von Gefahrenstellen, ist aktuell jedoch nicht erkennbar.
Wie bereits in meiner Stellungnahme vom 09.09.2025 zu dem Antrag vom 25.03.2025 ausgeführt:
- Das Gewerbegebiet ist zwar baulich erschlossen, jedoch noch nicht durch Gewerbebetriebe belegt.
- Es besteht derzeit weder ein konkreter Bedarf an zeitlicher Parkraumregelung noch liegen Beschwerden oder Nutzungskonflikte vor, die eine entsprechende Maßnahme rechtfertigen würden.
- Eine vorsorgliche Beschilderung zur Steuerung zukünftigen Parkverhaltens ist nach § 45 Abs. 9 StVO nicht zulässig.
Die baulich klar erkennbaren Parkbuchten sind auch ohne zusätzliche Beschilderung eindeutig nutzbar. Laut VwV-StVO sollte davon abgesehen werden, Verkehrszeichen dort aufzustellen, wo der Sachverhalt bereits durch bauliche Maßnahmen hinreichend geregelt und für Verkehrsteilnehmende klar erkennbar ist.
Eine zusätzliche Beschilderung würde vermutlich die parkenden Lkw auf Nebenstraßen verlagern und dort neue Probleme erzeugen.
Die Nebenstraßen sind nicht dafür ausgelegt, zusätzlichen Parkdruck aufzunehmen.
Die bestehenden Parkbuchten sind ausreichend erkennbar und nutzbar; aus Sicht der Verkehrslenkung besteht daher kein Regelungsbedarf.
Obwohl der Parkdruck optisch sichtbar ist, entstehen daraus derzeit keine sicherheitsrelevanten Gefahren, die eine verkehrsrechtliche Maßnahme rechtfertigen würden. Eine Prüfung der Situation kann bei tatsächlicher Ansiedlung von Gewerbebetrieben und konkreten Parkproblemen erneut erfolgen.
Nach Beratung.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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