Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2025/128
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die tatsächlichen sowie die prognostizierten Zahlen der Schülerinnen und Schüler ergeben sich aus der Vorlage 2025/033 und werden künftig fortgeschrieben. Aufgrund dieser Vorlage ist deutlich, dass der Standort Hohenhameln eine 4-Zügigkeit und der Standort Clauen eine 1-2-Zügigkeit aufweist. Nach § 106 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.
U.a. aufgrund der Vorlage 2025/033 wurde entschieden, die Schulbezirke zu verändern und bisher der Grundschule Clauen zugeordnete Bereiche der Grundschule Hohenhameln zuzuordnen. Mit dieser Zuordnung ist der Standort Clauen mit den vorhandenen Räumen gut ausgelastet. Die Grundschule Clauen wurde in den Jahren 2009/2010 u. a. aufgrund einer freien Schulleitungsstellle zusammengelegt.
Mit der derzeitigen Schulleitung der Grundschule Hohenhameln / Clauen wurde die Teilung der Grundschule besprochen.
Wichtige Gründe für die Teilung sind die Belastung der Schulleitung durch den großen Hauptstandort und die damit geringe zeitliche Verfügbarkeit für den Außenstandort Clauen. Dies führt neben fehlender Ansprechbarkeit vor Ort zu Unterschieden in der pädagogischen Arbeit. Um den Standort Clauen zu stärken und den Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Bildung und ein auf den Ort angepasstes pädagogische Profil zu ermöglichen, ist eine Eigenständigkeit der Außenstelle Clauen in eine eigene Grundschule Clauen wichtig und pädagogisch sinnvoll.
Durch die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus den Ortschaften Equord und Mehrum in den nächsten Jahren ergibt sich am Hauptstandort eine 4-Zügigkeit. Nach § 4 der Verordnung für die Organisation der allgemein bildenden Schulen (SchOrgVO) gilt die Teilung einer Grundschule ab einer 5-Zügigkeit. Dies spricht ebenfalls für eine Verselbstständigung des Standortes Clauen.
Der Schulvorstand der Grundschule Hohenhameln / Clauen hat sich am 17.11.2025 einstimmig für einen eigenständigen Standort in Clauen ausgesprochen.
- Der Grundschulstandort Hohenhameln / Clauen wird in zwei eigenständige Grundschulen unterteilt.
- In der Ortschaft Hohenhameln wird die Grundschule Hohenhameln eigenständig.
- In der Ortschaft Clauen wird eine eigenständige Grundschule Clauen eingerichtet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag beim Regionalen Landesamt für Schule & Bildung (RLSB) zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
| |||||||
Nein |
| ||||||||||
| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
| |||||||
|
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| ||||||
Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| |||||||
Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
| |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
|