Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2025/122
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Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral werden soll. Mit der Wärmeplanung haben Kommunen die Möglichkeit, eine Strategie für die Transformation der Wärmeversorgung zu entwickeln und die Wärmewende aktiv mitzugestalten.
Nach Wärmeplanungsgesetz und Niedersächsischem Klimaschutzgesetz sind Kommunen mit weniger oder gleich 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung vorzulegen.
Mit Zuwendungsbescheid vom 24.07.2025 wird die Wärmeplanung mit 90% über die Kommunalrichtlinie gefördert. Die Bewilligung gilt für den Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.03.2026.
Am 08.09.2025 hat im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung im Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln stattgefunden.
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung ist angehängt.
- Dem anliegenden Entwurf der kommunalen Wärmeplanung wird zugestimmt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 75.000 € | bei Produkt | 511100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 45.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | ca. 40.000 € | bei Sachkonto | 3141001 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Kommunale Wärmeplanung wird mit 90% durch die Kommunalrichtlinie gefördert.
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | 2025-12-04_Abschlussbericht_KWP Hohenhameln_Entwurf (9643 KB) | ||||