Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2025/085
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Gegenstand der GKHi ist die Errichtung, der Betrieb, die Bewirtschaftung und die Verwertung von Immobilien der Gesellschafter bzw. für die Gesellschafter sowie die Wahrnehmung von Aufgaben aus der Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung der Gesellschafter bzw. für ihre Gesellschafter. Zweck der GKHi ist die Entlastung der Gesellschafter von Aufgaben im Bereich des Gebäudemanagements. Die Gesellschaft arbeitet nicht gewinnorientiert. Die Gesellschaft hat bisher 14 kommunale Gesellschafter (13 Städte und Gemeinden sowie der Landkreis Hildesheim), die zu je 5.000,-- € am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt 70.000,--€ beteiligt sind.
Die Gemeinde Nordstemmen hat gegenüber der Geschäftsführung der GKHi Interesse bekundet, dass sie der Gesellschaft als Gesellschafterinnen beitreten möchte.
Der Beitritt soll über eine Kapitalerhöhung erfolgen. Das Stammkapital würde beim Beitritt der Gemeinde Nordstemmen als neuem Gesellschafter auf 75.000,-- € steigen. Dadurch sinken die prozentualen Beteiligungen der übrigen Gesellschafter von 7,14 % am Stammkapital geringfügig auf 6,67 %. Das Verhältnis von Stammkapital und Aufgeld wird über eine Bewertung des Unternehmenswertes ermittelt, das durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Die Bewertung wurde durch die GkHi erstellt und durch den Prüfungsverband und Wirtschaftsprüfer vdw Niedersachsen/Bremen überprüft. Grundlage ist dabei der Jahresabschluss zum 31.12.2024.
Auf den Erkenntnissen dieses Gutachtens aufsetzend würden die Gemeinde Nordstemmen zum Preis von 109.216,14 € einen dividendenberechtigten Stammkapitalanteil von 5.000,00 € erwerben. Der Rest des Kaufpreises von je 104.216,14 € würde als nicht dividendenberechtigte Rücklage (Agio) in der Bilanz ausgewiesen und damit den Unternehmenswert der GKHi stützen. Der Beitritt ist zum 01.01.2026 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Anteil der Gemeinde Hohenhameln an der Gesellschaft vermindert sich beim Beitritt
der Gemeinde Nordstemmen als neue Gesellschafterin um 0,47 %.
Dem Beitritt der Gemeinde Nordstemmen als neue Gesellschafterin der GKHi Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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