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Vorlage - 2025/084
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Die Vereinbarung zwischen der Stadt Peine und der Gemeinde Hohenhameln zur Beschulung von Kindern aus Equord und Mehrum in der Grundschule Rosenthal hat gemäß § 3 Nr. 1 der Vereinbarung eine Laufzeit bis zum 31.07.2027. Diese Vereinbarung verlängert sich danach jeweils um weitere 2 Jahre, sofern sie nicht spätestens 1 Jahr vor Ablauf gekündigt wird.
Aufgrund der Kenntnis über die beabsichtigte Kündigung des Vertrages durch die Verwaltung der Stadt Peine und in Erwartung des Beschlusses der Vorlage 0495/2021 BV der Stadt Peine wurde bereits seitens der Gemeinde Hohenhameln eine Machbarkeitsstudie zum Anbau an die vorhandene Grundschule in Hohenhameln beauftragt. Ein Anbau ist möglich. Die Machbarkeitsstudie wurde bereits im Rat der Gemeinde Hohenhameln vorgestellt.
Für eine weitere Beauftragung der Planung ist eine Legitimation durch den Rat der Gemeinde Hohenhameln erforderlich. Diese Beschlussfassung geht einher mit der Kündigung der Vereinbarung als Bedarfsgrundlage.
Bereits in der Vorlage der Stadt Peine ist vorgeschlagen, den Vertrag zum 31.07.2027 zu kündigen und dies, unter Berücksichtigung der derzeitigen Schülerinnen und Schüler ausschleichend zu vollziehen. Das heißt, dass ab dem Schuljahr 2027/2028 – Beginn 19.08.2027 keine Erstklässlerinnen und Erstklässler in der Grundschule Rosenthal mehr eingeschult werden würden. In der Folge würden zum Schuljahr 2030/2031 keine Kinder aus Equord und Mehrum in der Grundschule Rosenthal mehr beschult werden.
Dies bedeutet im Einzelnen:
- Schuljahr 2025/2026 – keine Änderung
- Schuljahr 2026/2027 – keine Änderung
- Schuljahr 2027/2028 und Folgejahre- Aufnahme der Erstklässlerinnen und Erstklässler aus Equord und Mehrum in der Grundschule Hohenhameln
- Schuljahr 2027/2028 – Beschulung der Kinder in den 2., 3. und 4. Klassen aus Equord und Mehrum in der Grundschule Rosenthal
- Schuljahr 2028/2029 – Beschulung der Kinder in den 3. und 4. Klassen aus Equord und Mehrum in der Grundschule Rosenthal
- Schuljahr 2029/2030 – Beschulung der Kinder in der 4. Klasse aus Equord und Mehrum in der Grundschule Rosenthal
- Schuljahr 2030/2031 – Beschulung aller Kinder aus Equord und Mehrum in der Grundschule Hohenhameln
Wie aus der Vorlage der Stadt Peine ersichtlich und in einer Rückfrage bestätigt, wird die Kündigung der Beschulung der Kinder aus Equord und Mehrum in Rosenthal aufgrund steigender Schülerzahlen notwendig. Die Verwaltung der Stadt Peine hat parallel dazu auch die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beauftragt.
Für diese Änderung ist auch die Anpassung der Satzung über die Zuordnung der Schulbezirke für die Ortschaften Equord und Mehrum erforderlich.
Des Weiteren ergibt sich aus dem Rechtsanspruch der Ganztagsgrundschule ein weiterer Handlungsbedarf. Nach vermehrten Gesprächen mit Vertretern des Landkreises Peine sowie der Schulleitungen der Haupt- und Realschule ergibt sich ein Raumbedarf im Schulzentrum, so dass der derzeit dort untergebrachte Ganztag von sechs Räumen auf vier Räume für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2025/2026 reduziert werden musste. Die Schulleitungen können nicht ausschließen, dass zum 2. Halbjahr 2025/2026 noch mindestens ein weiterer Raum benötigt wird. Perspektivisch bedeutet dies, dass der Ganztag an anderer Stelle stattfinden muss. Die angebotene landwirtschaftliche Schule ist brandschutzrechtlich derzeit nicht vollumfänglich nutzbar. Zudem sind dort angebotene Räume auch von der Haupt- und Realschule genutzt. Die vorgeschlagene Doppelnutzung von Räumen im Erdgeschoss ist aufgrund gleicher zeitlicher Bedarfe nicht möglich. Die Schulleitung der Grundschule ist in die Gespräche eingebunden worden.
Sinnvoll erscheint die Schaffung der Räumlichkeiten für den Ganztag am Standort der Grundschule Hohenhameln. Die Kinder des Grundschulstandortes Clauen werden dann zum Grundschulstandort Hohenhameln befördert. Derzeit erfolgt die Beförderung der Kinder aus den Standorten Clauen und Hohenhameln per Bus in das Schulzentrum. Eine zusätzliche Planung über den bisherigen Stand der Machbarkeitsstudie sollte für den Standort Hohenhameln daher erfolgen. Die neue Machbarkeitsstudie für den Teilbereich des Grundschulstandort Hohenhameln wird eine Vierzügigkeit sowie für den Ganztag vier weitere Räume mit je 60m², zwei Differenzierung- bzw. Kleinräume je 30m², ein Büro-/ Personalraum mit Teeküche von ca. 20 – 30 m² sowie einen Vorbereitungs-/Lagerraum von 20 – 30 m² enthalten. Die Mensa ist dann ebenfalls erforderlich.
Anbei ist enthalten, die ursprüngliche Machbarkeitsstudie (Anlage 1). Diese umfasst die Erweiterungsmöglichkeiten der Grundschule an den Standorten Hohenhameln und Clauen.
Aufgrund der geschilderten neuen Situation (Grundschule Rosenthal und Ganztag) ist in Hohenhameln von einer 4-Zügigkeit plus Ganztag und in Clauen von einer 1,5-Zügigkeit auszugehen. Die aktualisierten Pläne für Hohenhameln sind als Anlage 2, die aktualisierte Kostenschätzung für alle Varianten einschließlich Preisanpassungen finden sich unter Anlage 3 dieser Vorlage.
Die Preisanpassungen für die Mobilen Raumeinheiten (Container) ergeben sich aufgrund eines aktuellen Ausschreibungsergebnisses einer anderen Kommune.
Die Auftragserteilung ab Planungsauftrag soll an einen Generalplaner erfolgen.
Für die Auftragserteilung an einen Generalplaner liegen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (Haushaltsansatz oder Verpflichtungsermächtigung) aktuell nicht vor. Um die Voraussetzung zu schaffen, kommt zunächst grundsätzlich eine Nachtragshaushaltssatzung bzw. ein Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in Betracht. Dafür wäre ein umfangreiches Aufstellungsverfahren notwendig, dass einschließlich einer erforderlichen Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde voraussichtlich erst in mehreren Monaten zur jeweiligen Rechtskraft führen würde.
Alternativ kommt die Zustimmung des Rates zu einer außerordentlichen Verpflichtungsermächtigung (VE) im laufenden Haushaltsjahr 2025 in Betracht. Grundsätzlich dürfen gemäß § 119 Abs. 1 NKomVG Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen von Investitionen in Folgejahren nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan dazu ermächtigt. Der Gesamtbetrag dieser VE ist in der Haushaltsatzung festgelegt. Nach § 119 Abs. 5 NKomVG in Verbindung mit § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG können über- und (wie in diesem Fall) außerplanmäßige Verpflichtungen nur eingegangen werden, wenn sie unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.
Die Unabweisbarkeit der außerordentlichen Verpflichtung ist offensichtlich gegeben, da ohne frühzeitige Auftragserteilung die Erweiterung des Schulstandorts Hohenhameln für die Aufnahme der bisher in Rosenthal beschulten Schülerinnen und Schüler aus Equord und Mehrum nicht schnellstmöglich fertiggestellt werden könnte.
Der in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 5.510.000 Euro. Darin enthalten ist insbesondere eine Verpflichtungsermächtigung für die Kindertagesstätte „Auf der Burg“ (VE36512601) in Höhe von 2.750.000 Euro. Diese Verpflichtungsermächtigung wird nach aktuellem Planungsstand der Kita 2025 nicht benötigt. Die Auftragserteilung der für 2026 geplanten Maßnahmen wird voraussichtlich erst zum 01.04.2026 erfolgen und zu diesem Zeitpunkt wird die Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit großer Wahrscheinlichkeit vorliegen. Die Deckung einer außerplanmäßigen VE für den Grundschulstandort Hohenhameln durch die VE „Kindertagesstätte Auf der Burg“ ist also gegeben.
Die Voraussetzungen zur Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung liegen damit vor.
- Kündigung der Vereinbarung durch die Gemeinde Hohenhameln fristgerecht zum 31.07.2027 unter der Einschränkung des ausschleichenden Beschulungsverfahrens wie zuvor aufgeführt. Ggf. abschließen einer neuen Vereinbarung zu den o.g. Bedingungen.
- Der Rat stimmt einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Auftragserteilung an einen Generalplaner für die Erweiterung des Grundschulstandorts Hohenhameln zu.
- Beauftragen eines Generalplaners für die Ertüchtigung der Grundschule Hohenhameln wie in der Vorlage dargestellt.
- Ändern der Satzung der Schulbezirke wie zuvor dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||
| Nein | ||||||||||||
| Ja – Verpflichtungsermächtigung VE 36512601 |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||
Ja | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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