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Vorlage - 2025/077
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Die Amtszeit des Gemeindebrandmeisters der Gemeinde Hohenhameln, Hans-Wilhelm Beimes, endet am 31.10.2025. Eine weitere Amtszeit erfolgt nicht.
Die Entlassung des Feuerwehrkameraden Hans-Wilhelm Beimes aus dem Ehrenbeamtenverhältnis erfolgt zum 31.10.2025. Für seine Dienste um die Gemeindefeuerwehr sollten ihm Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.
Anlässlich der 3. Gemeindekommandositzung am 10.06.2025 wurde der Feuerwehrkamerad Marco Schulte durch die Wahlberechtigten zum neuen Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln gewählt. Der Kamerad Schulte ist Mitglied und Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mehrum.
Die Anhörung gem. § 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes in Verbindung mit Anlage 2 der FwVO hat ergeben, dass die Voraussetzungen vom Kameraden Marco Schulte zur Übernahme des Amtes eines Gemeindebrandmeisters noch nicht (fehlender Verbandsführerlehrgang) erfüllt sind. Er kann daher bis zur Erfüllung der Voraussetzungen nur kommissarisch als Gemeindebrandmeister ernannt werden. Die kommissarische Ernennung soll zum 01. November 2025 erfolgen..
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt:
- Der Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln, Hans-Wilhelm Beimes, wird zum 31.Oktober 2025 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
- Herr Marco Schulte werden ab dem 01. November 2025 die Amtsgeschäfte eines kommissarischen Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln übertragen und zwar für die Dauer von 2 Jahren. Sobald die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Marco Schulte zum Gemeindebrandmeister für die Dauer von 6 Jahren ernannt.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | Anhörung nach § 20 NBrandSchG GBM und stellv (71 KB) | ||||