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Vorlage - 2025/054
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Die Gemeindeinspektorin Carina Fette beendet am 31.07.2025 die gesetzlich vorgesehene regelmäßige Probezeit und soll anschließend in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt werden.
Frau Fette ist seit dem 01.09.2024 als stellvertretende Fachbereichsleiterin im Fachbereich I – Zentrale Verwaltung und Finanzen – tätig und wird derzeit nach Besoldungsgruppe A 9 besoldet. Im Rahmen der laufenden Organisationsuntersuchung der NSI-Consult GmbH wurde für die neu geschaffene Stelle eine Stellenbeschreibung durchgeführt und eine Dienstpostenbewertung beauftragt. Eine Vorabeinschätzung hat eine Bewertung nach Besoldungsgruppe A 10 ergeben, die analog zu den kürzlich erfolgten Stellenbewertungen der Fachbereiche II und III mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Eine entsprechende freie Stelle ist im Stellenplan vorhanden.
Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) ist eine Beförderung grundsätzlich nicht vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit zulässig; Abweichend davon ist eine Beförderung bereits nach Ablauf der vorgeschriebenen Mindestprobezeit (ein Jahr) zulässig, wenn die Beamtin hervorragende Leistungen gezeigt hat. Diese Voraussetzung liegt bei Frau Fette vor.
Zusätzlich setzt die Beförderung nach § 20 Abs. 2 NBG die Feststellung der Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit von mindestens drei Monaten Dauer voraus. Diese Voraussetzung liegt bei Frau Fette ebenfalls vor; aufgrund der seit dem 01.09.2024 gezeigten Leistungen wird die Eignung für das höhere Amt festgesellt.
Frau Fette soll mit Wirkung vom 01.08.2025 zur Gemeindeoberinspektorin nach Besoldungsgruppe A 10 befördert werden.
1. Mit Wirkung vom 01.08.2025 wird Carina Fette in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt.
2. Mit Wirkung vom 01.08.2025 wird Carina Fette zur Gemeindeoberinspektorin nach Besoldungsgruppe A 10 befördert.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 2.500 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 125.600 € | bei Produkt | 111200/111300 | |||||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||
| Nein | ||||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||
Ja | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 6.000 € | ||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 6.200 € | ||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 6.400 € | ||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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