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Vorlage - 2025/053
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Mit der Vorlage 2024/073 wurde u. a. beschlossen, dass
- die Verwaltung eine grundsätzliche Planung zum Hitzeschutz vorlegen soll
- die Kitas Mehrum und Bierbergen vorrangig geprüft und möglichst bis Mai 2025 eine Übergangslösung erhalten sollen.
Die Zwischenlösung, die mobilen Geräte für die Kita Mehrum und Bierbergen wurden geliefert.
Unabhängig davon, wurde eine Bestandaufnahme begonnen und die Leitungen der Kindertagesstätten am 06.03.2025 gebeten, einen Fragebogen auszufüllen.
In der Ausgabe 5/2024 der Zeitschrift der Deutschen Gesetzlichen Rentenversicherung (DGUV) wird unter anderem auf das Thema Wärme- und Hitzebelastung an Arbeitsplätzen hingewiesen. Die Maßnahmen werden in 1. technisch, 2. organisatorisch und 3. persönlich aufgeteilt. Die organisatorischen und persönlichen Maßnahmen liegen nicht im Einflussbereich der Gemeinde Hohenhameln, sondern der Träger der Einrichtungen bzw. den Beschäftigten, Eltern und Kindern selbst.
Teilweise haben die Träger bereits Hitzeschutzkonzepte erstellt und setzen diese um.
Möglich ist für die Gemeinde Hohenhameln nur der „technische“ Bereich. Hierzu gehören vor allem sommerlicher Wärmeschutz von Gebäuden, Sonnenschutz im Innen- und Außenbereich, Luftführung und -kühlung, Nachtauskühlung etc.. Die Möglichkeiten des Lüftens in den frühen Morgenstunden liegt allerdings im Umsetzungsbereich der Träger, soweit keine technische Lösung vorhanden ist.
Die Abfrage (Muster Anlage 1) ergab unterschiedliche Rückmeldungen (Siehe Anlagen 2 bis 8). Unabhängig davon wurde sich seitens der Gemeinde auf den zuvor erläuterten technischen Bereich, also die Gebäudesubstanz und die damit verbundenen Möglichkeiten fokussiert. Bei der Gebäudesubstanz ist ein wesentlicher Hitzeschutz die Speicherkapazität. Beispielsweise eine Betondecke speichert die Wärme und gibt diese nicht umgehend an den Raum ab.
Eine solche Speicherkapazität fehlt den Kindertagesstätten Bierbergen und Mehrum, teilweise auch Equord.
Die Prüfung der Rückmeldungen und der Ergänzungen zeigt, dass folgende technische Maßnahmen sinnfällig wären:
Bierbergen (Schatzkiste):
- Beschattung durch Raffstore mit Sensorik in den Gruppenräumen
- Mobile Kühlung im Schlafraum
- Ggf. Einbau eines Sonnensegels vor der Rettungstür
Clauen (Klein Panama):
- Überprüfen der vorhandenen Klimaanlage (Gruppenraum)
- Folierung zur Wärmereduktion der Dachfenster der zentralen Hallen (Problem: Verdunklung der Halle)
- Ggf. zusätzliches Splittgerät im Schlafraum
Equord:
- Nachrüsten einer Sensorik der Raffstore an der Ostseite
- Mehrzweckraum und Krippenraum Westseite Sonnenschutz notwendig
- Schlafraum ggf. Raffstore mit Sensorik für nachmittags und Wochenende notwendig
Hohenhameln I (Klein Lummerland):
- Grundsatzüberlegungen Schlafraum notwendig
- Ggf. Ergänzung Raffstore mit Sensorik
Hohenhameln II (Zauberwald):
- Keine Querlüftung möglich, ggf. Maueröffnung und Zulüftung über Fensterschlitze prüfen
Mehrum (Farbenzauber):
- Vorhandene Raffstore müssen Sensorik erhalten
- Schlafraum Ostseite Verschattung prüfen, Problematik Rettungstür
- Markise im Bereich Krippe / Kindergarten aus statischen Gründen nicht umsetzbar, Überstand vorhanden, Alternativen prüfen
Der Einbau von vollumfänglichen Klimageräten in Kindertagesstätten bedeutet einen erhöhten Lärmpegel, teilweise eine Wärmezufuhr durch die Anlage selbst, einen Platzbedarf, Wartungsverträge mit Folgekosten und ist nicht überall nachrüstbar. Sofern die vorgenannten sonstigen technischen Maßnahmen nicht ausreichen, könnten Splittgeräte in z. B. den Schlafräumen eingebaut werden.
Ob die bereitgestellten 25.000 € für die vorgenannten Maßnahmen ausreichen ist zu prüfen.
Die vorgenannten technischen Möglichkeiten unter den jeweilig genannten Kindertagesstätten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt, bzw. weiter geprüft und Kosten ermittelt.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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