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Vorlage - 2025/047
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Die Firma Energie und Umwelt Dienstleistungen GmbH (E & U) hat einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt. Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergieanlagen (WEA) im nördlichen Bereich der Gemarkung Mehrum.
Da sich die beantragte Fläche außerhalb des aktuell noch bestehenden Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Großraum Braunschweig befindet, hat die Firma E & U auch ein entsprechendes Zielabweichungsverfahren beantragt.
Gem. § 245e Abs. 5 BauGB (sog. „Gemeindeöffnungsklausel“) kann eine Gemeinde eine über die Planung des Regionalverbandes hinausgehende Fläche für Windenergie unter bestimmten Voraussetzungen darstellen. Steht dieser Planung ein Ziel der Raumordnung entgegen (hier: Ausschlusswirkung für WEA im RROP) soll einem Antrag auf Abweichung von diesem Ziel stattgegeben werden, wenn der Raumordnungsplan an der von der Gemeinde für Windenergie geplanten Stelle kein Gebiet für mit der Windenergie unvereinbare Nutzungen oder Funktionen festlegt.
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat mit Beschluss vom 27.03.2025 eine Stellungnahme zu dem sachlichen Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 für den Großraum Braunschweig abgegeben (s. Vorlage Nr. 2025/014). Darin wurde sich für den Erhalt der Potenzial-Teilfläche 42-04 im nördlichen Bereich der Gemarkung Mehrum ausgesprochen. Die Teilfläche 42-04 ist etwas kleiner als die beantragte Sonderbaufläche für WEA der Firma E & U.
Die Gebietsabgrenzung über den Änderungsbereich ist dieser Vorlage beigefügt, wobei die genaue Größe der Sonderbaufläche für WEA im weiteren Bauleitplanverfahren festzulegen ist.
- Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 49. Änderung in der Ortschaft Mehrum gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Die Kosten der Bauleitplanung hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag, aus welchem hervorgeht, dass die Antragstellerin u.a. das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt beauftragt, ist abzuschließen.
- Es ist ein Antrag auf Zielabweichung für die geplante Sonderbaufläche für WEA beim Regionalverband Großraum Braunschweig gem. § 245e Abs. 5 BauGB zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | _FNP-49Änd_Mehrum-Abgrenzung (301 KB) | ||||