Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2025/036
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mit Beschlussvorlage Nr. 2025/035 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt.
Das Haushaltsjahr 2022 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von 2.108.276,93 Euro, das sich aus einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 938.749,20 Euro und aus einem Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 1.169.527,73 Euro zusammensetzt.
Nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG sind aus diesen Überschüssen jeweils Rücklagen zu bilden. Gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 110 Absatz 6 Satz 2 NKomVG ist der Überschuss nach Deckung etwaiger Fehlbeträge aus Vorjahren durch Beschluss des Rates den Überschussrücklagen zuzuführen.
Daraus ergeben sich für 2022 folgende Werte:
| Ordentliches Ergebnis | Außerordentliches Ergebnis |
Fehlbeträge aus Vorjahren | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Jahresüberschuss | 938.749,20 Euro | 1.169.527,73 Euro |
Zuführung zur Überschussrücklage | 938.749,20 Euro | 1.169.527,73 Euro |
Diese Rücklagen werden aufgrund des Beschlusses im darauffolgenden Haushaltsjahr 2023 gebildet und stellen auf der Passivseite der Bilanz in der Nettoposition separierte Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zur Zukunftssicherung dar. Aus ihnen ist erkennbar, in welcher Höhe Schuldendeckungspotential aus dem Vermögen zur Verfügung steht und sie dienen dazu, künftige Fehlbeträge abzudecken.
Der Bestand der Überschussrücklagen erhöht sich durch die hier zu beschließenden Zuführungen zum 01.01.2023 wie folgt:
| Ordentliches Ergebnis | Außerordentliches Ergebnis |
Bestand am 31.12.2022 | 27.537,46 Euro | 1.144.188,65 Euro |
Zuführung zum 01.01.2023 | 938.749,20 Euro | 1.169.527,73 Euro |
Bestand am 01.01.2023 | 966.286,66 Euro | 2.313.716,38 Euro |
Der Gesamtbestand an Rücklagen aus ordentlichen und außerordentlichen Ergebnissen erhöht sich am 01.01.2023 von 1.171.726,11 Euro um 2.108.276,93 Euro auf 3.280.003,04 Euro.
Der Rat beschließt, aus dem Jahresabschluss 2022 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung folgender Rücklagen:
a) Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 938.749,20 Euro,
b) Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.169.527,73 Euro.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: