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Vorlage - 2025/035
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Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software werden die ausstehenden Jahresabschlüsse nach mehrjährigen Rückständen jetzt beschleunigt aufgeholt, so dass nun bereits der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt werden kann.
Mit Beschluss vom 26.06.2025 – siehe Beschlussvorlage 2025/034 - soll der Rat von der Übergangsregelung nach § 2 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) Gebrauch machen und beschließen, dass im Haushaltsjahr 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.
Ein Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt für das Haushaltsjahr 2022 damit nicht vor. Der nach § 128 Absatz 3 NKomVG aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang bestehende Jahresabschluss ist dieser Vorlage beigefügt.
Zusammenfassend lassen sich die Eckdaten des Jahresabschlusses 2022 wie folgt darstellen:
Ergebnisrechnung:
Summe ordentliche Erträge | 18.056.834,26 Euro |
Summe ordentliche Aufwendungen | 17.118.085,06 Euro |
Ordentliches Ergebnis | 938.749,20 Euro |
Außerordentliche Erträge | 1.253.191,05 Euro |
Außerordentliche Aufwendungen | 83.663,32 Euro |
Außerordentliches Ergebnis | 1.169.527,73 Euro |
Jahresergebnis | 2.108.276,93 Euro |
Finanzrechnung:
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 16.405.852,08 Euro |
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 15.765.985,36 Euro |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 639.866,72 Euro |
Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 3.738.557,99 Euro |
Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 8.343.886,07 Euro |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -4.605.328,08 Euro |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 4.400.000,00 Euro |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 485.014,01 Euro |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 3.914.985,99 Euro |
Finanzmittelveränderung | -50.475,37 Euro |
Saldo haushaltsunwirksame Vorgänge | -26.288,71 Euro |
+/- Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres | 219.211,79 Euro |
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Jahres | 142.447,71 Euro |
Bilanz:
| Veränderung zum Vorjahr | |
Nettoposition | 30.280.460,56 Euro | +4.170.394,97 Euro |
Basis-Reinvermögen | 14.753.793,56 Euro | 0,00 Euro |
Bilanzsumme | 47.734.326,39 Euro | +8.606.610,72 Euro |
Nach § 129 Absatz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o.g. Gründen nicht einzuhalten, so dass die Beschlussfassung verspätet erfolgt.
Der erwirtschaftete Überschuss wird den bestehenden Überschussrücklagen zugeführt – siehe hierzu Beschlussvorlage 2025/036.
Der Rat beschließt nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2022.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | BV 2025_035 Anlage Jahresabschluss 2022 (8015 KB) | ||||