Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2025/027
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Gem. § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) obliegen der Gemeinde Hohenhameln der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
In den letzten Jahren haben sich die Schadenslagen, mit denen die Ortsfeuerwehren konfrontiert sind, erheblich verändert und auch komplexer gestaltet. Extreme Naturereignisse (z.B. Starkregen), technische Hilfeleistungen und andere Notfälle erfordern ein hohes Maß an Fachwissen, Einsatzbereitschaft und vor allem eine adäquate Ausstattung. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, benötigen die Stützpunktfeuerwehren Hohenhameln und Mehrum zunehmend größere und schwerere Fahrzeuge, die für den effektiven Einsatz unerlässlich sind. Mit diesen Fahrzeugen können die umfangreiche Ausrüstung und das Personal sicher und effizient zum Einsatzort transportiert werden. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass der Bedarf an Führerscheinen der Klasse C steigt.
Die Gemeinde Hohenhameln hat den Erwerb der Führerscheinklasse C bisher mit 2.000,00 € maximal bezuschusst. Der Erwerb der Führerscheinklasse C war in der Vergangenheit für alle Feuerwehrfahrzeuge nötig. Dies ist derzeit nur für die Fahrzeuge über 7,5 Tonnen notwendig. Hiervon sind nur die Stützpunktfeuerwehren Hohenhameln und Mehrum betroffen.
Die Preislisten der hiesigen Fahrschulen (Fahrschule Hüsich, Fahrschule S&S, Verkehrsausbildung Hornbostel GmbH und der Deula Hildesheim GmbH sind als Anlagen beigefügt. Diese dienen jedoch nur als grober Richtwert. Sofern keine landwirtschaftlichen oder sonstigen fahrtechnischen Vorkenntnisse vorhanden sind, dann ist von der nachfolgenden Kalkulation auszugehen.
Folgende Kostenübersicht ist auf Grundlage des Angebotes der Fahrschule Hüsich angenommen worden:
Bezeichnung | Umfang | Einzelkosten | Gesamtkosten | |
Grundbetrag | 1x | 259,90 € | 259,90 € | |
Prüfung Theorie | 1x | 39,90 € | 39,90 € | |
Prüfung Praxis | 1x | 229,90 € | 229,90 € | |
Lehrmaterial | 1x | 99,90 € | 99,90 € | |
Unterweisung | 1x | 95,00 € | 95,00 € | |
Übungsstunde | 10x | 95,00 € | 950,00 € | |
Sonderfahrt Überland | 5x | 95,00 € | 475,00 € | |
Sonderfahrt Autobahn | 2x | 95,00 € | 190,00 € | |
Sonderfahrt Nacht | 3x | 95,00 € | 285,00 € | |
Gesamtkosten | 2.624,60 € | |||
Bisher wurden 2.000,00 € maximal für den Führerschein Klasse C bezuschusst. Vor dem Hintergrund des Bedarfs des Führerschein zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit sollte die Bereitschaft zum Erwerb des Führerscheins entsprechend unterstützt werden.
Für alle anderen Führerscheinklassen erfolgt eine spezifische Ausbildung mit der anschließenden Erteilung einer Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t. Hierüber verfügen alle Feuerwehren mit Grundausstattung mit Ausnahme der beiden Stützpunktfeuerwehren.
Haushaltsmittel stehen bei der Kostenstelle 126100 Sachkonto 4261021 im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung bzw. sind im nächsten Haushaltsjahr zu erhöhen.
Es wird ab dem 01.10.2025 der Zuschuss für den Erwerb der Führerscheinklasse C (Lkw >7,5 t ohne Anhänger ) bei Kameraden der Ortsfeuerwehren Hohenhameln und Mehrum von bisher 2.000,00 € auf maximal 2.500,00 € angehoben.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt | 126100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Folgenkosten entstehen in Höhe von zusätzlich 500,00 € je Antrag.
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