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Vorlage - 2016/102
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Die vom Gemeinderat im Jahr 2002 beschlossene Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Hohenhameln war nach § 4 der Verordnung bis zum 31. Dezember 2016 befristet.
Darüber hinaus sind einige redaktionelle Änderungen, wie z. B. die gesetzliche Grundlage sowie die Angleichung der Währung (§ 3 Abs. 2) notwendig geworden.
Die Neufassung der Verordnung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Neufassung der Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Hohenhameln.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Neufassung der Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Hohenhameln (11 KB) |