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Vorlage - 2024/097
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Der Bildhauer Dieter Homeyer aus Bründeln hat mit Datum vom 21.10.2024 beantragt, im Außenbereich in der Gemarkung Bründeln an einem nicht öffentlichen Weg der Gemeinde Hohenhameln eine 6,20 m hohe Skulptur in 80 m Entfernung zur Bundesstraße 494 aufstellen zu dürfen. Der favorisierte Standort ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bründeln, als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Dieses ließe die Errichtung eines Kunstwerkes nicht zu, ein Bauantrag wäre nicht genehmigungsfähig. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen kulturellen Zweck würde auch gleichzeitig die Zustimmung zum Aufstellen der Skulptur erteilt werden.
Die Übernahme der Planungs- und Verfahrenskosten ist mit dem Antragsteller im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages abzusichern. Transport und Errichtung der Figur sind aufgrund der Größe mit nicht unerheblichen Aufwand verbunden, daher ist für die Nutzung des Wirtschaftsweges und des Standortes „Kleines Feld“ in der Gemarkung Bründeln, Flur 2, Flurstück 84/2, ein Nutzungsvertrag mit Herrn Homeyer zu schließen. Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Hohenhameln.
Für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Bründeln, mit der im gleichen Zuge eine Digitalisierung erfolgen sollte, ist eine Gebietsabgrenzung beigefügt (Anlage 1).
Außerdem befindet sich in der Anlage eine Darstellung der Skulptur (Anlage 2).
1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 48. Änderung in der Ortschaft Bründeln durchgeführt.
2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
3. Mit Bildhauer Dieter Homeyer ist ein Städtebaulicher Vertrag über die Planungskosten sowie ein Nutzungsvertrag abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage | |||||||||||||
Die Aufgabe ist | |||||||||||||
freiwillig | |||||||||||||
Pflichtaufgabe | |||||||||||||
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
keine finanziellen Auswirkungen | |||||||||||||
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | ||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0 € | ||||||||||||
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 50.000 € | bei Produkt | 511100 | |||||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||
| Nein | ||||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||
Ja | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. | ||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Ja | in Höhe von | ca. 3.500 € | bei Sachkonto | 3488001 | |||||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die tlw. Kostenübernahme des Antragstellers.
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | Gebietsabgrenzung (249 KB) | ||||
| 2 | Foto Skulptur (378 KB) | ||||