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Vorlage - 2024/096
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Im Rahmen des am 14.03.2024 beschlossenen Radverkehrskonzepts für die Ortslage Hohenhameln (Beschlussvorlage 2023/082) hat der Ortsrat die Umsetzung zweier Maßnahmen im Straßenverlauf des Dehnenweg beantragt (Beschlussvorlagen 2024/007 und 2024/008). Im Ergebnis der örtlichen Begehung am 30.05.2024 zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde, Vertretern des Ortsrates sowie der Fachbereiche II und III wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde beide Anträge (Stoppschild am Kreuzungspunkt mit der Harberstraße und durchlaufendes Tiefbord an Einmündung Postgasse) auf Grundlage der StVO negativ beschieden.
Um die Sichtbeziehungen zwischen dem KFZ-Verkehr und Radfahrenden / Fußgängern an der Kreuzung Dehnenweg / Harberstraße zu verbessern sowie eine durchgehende Wegeverbindung zwischen Zufahrt Landkreisparkplatz und dem kombinierten Fuß- und Radweg nach Harber zu schaffen, soll die Lücke im nordseitigen Fußweg geschlossen werden.
Die im anliegenden Plan dargestellte Wegeführung wird bei etwaigen Konflikten mit dem Wurzelwerk der beiden Bäume örtlich angepasst. Die Wegbreite wird mit 2,50 m Breite ausgeführt.
Die derzeit dicht hinter dem Fahrbahnbord in der Grünfläche befindliche Sitzbank wird im Zuge der Baumaßnahme hinter den neuen Weg auf eine Pflasterfläche versetzt.
Die vorhandenen Büsche und Kleingehölze werden entfernt, die beiden angrenzenden Bäume bleiben erhalten. Die Freifläche zwischen Straßenrand und Weg wird mit Rasen hergestellt.
1.Die erforderlichen Wegebauarbeiten werden ausgeschrieben und der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot wird mit der Ausführung beauftragt.
2.Der Baubetriebshof soll die notwendigen Rodungsarbeiten bis zum 28.02.2025 durchführen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage | |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt | 54110017 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind für den Haushalt 2025 Finanzmittel beim Produkt IV 54110017 - Umsetzung Radwegekonzept veranschlagt.
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| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | Hohenhameln Dehnenweg Fußwegerweiterung (817 KB) | ||||