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Vorlage - 2016/100  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter Wittenbergshof", Ortschaft Ohlum;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-89/I.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsvorsteher Anhörung
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
12.12.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2016/059). Die Änderung des Bebauungsplanes wird durchgeführt, um die unbeabsichtigte Abweichung von den Planfestsetzungen zu beseitigen und Rechtssicherheit für das betroffene Grundstück zu schaffen. Die Planungskosten werden zu einem Drittel von den Grundstückseigentümern übernommen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 14.10.2016 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat durch Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 28.10.2016 bis 11.11.2016 stattgefunden. Während dieser Frist wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.

 

Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.

 

 


 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig  mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr 750 €

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 € bei Produkt: 511100.
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 750 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ca. 500 € bei Sachkonto 3488001.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Tab_4-1_HinterWittenbergshof1Änd (93 KB) PDF-Dokument (97 KB)    
Anlage 2 2 Hinter Wittenbergshof 1Änd Bplan-sw (120 KB)      
Anlage 3 3 Hinter Wittenbergshof 1Änd PLZ-seite-1-sw (75 KB)      
Anlage 4 4 Hinter Wittenbergshof 1Änd PLZ-seite-2-TF-sw (128 KB)      
Anlage 5 5 Hinter Wittenbergshof 1Änd Begr 3-2 (272 KB)