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Auszug - Stellungnahme zur Vorlage - 2022/044 Antrag des Ratsmitglieds Heiner Goldbeck "Kauf und später Erschließung und Ausweisung von Gewerbegrundstücken im Kernort Hohenhameln"  

Sitzung des Ortsrates Harber
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Harber Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:11 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Harber, Am Busch 2
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Harber, Am Busch 2
 
Wortprotokoll

Das geplante, beantragte Gewerbegebiet grenzt unmittelbar an die Gemarkung Harber. Von daher erlaubt sich der Ortsrat Harber, zu dem Antrag wie folgt Stellung zu nehmen:

 

  1. Gewerbegebiete sind bereits an anderen Stellen geplant und umgesetzt mit kompletter Infrastruktur und sollten daher dort weiterentwickelt werden.
  2. Gewerbegebiete würden bei Annahme des Antrags gesprenkelt um Hohenhameln errichtet, ohne dass ein durchgängiges Konzept in der Entwicklung des Kernorts und der Gemeinde Hohenhameln erkennbar ist. Gewerbegebiete befinden sich aktuell im Norden und Osten der Ortschaft. Mit einem weiteren Gewerbegebiet im Westen kreist sich Hohenhameln ein und schränkt sich in der zukünftigen Entwicklung des Kernorts und der Gemeinde erheblich ein. 
  3. Das aktuelle Gewerbegebiet im Osten ist noch nicht vermarktet, daher ist der zukünftige Bedarf an weitern Flächen ungewiss.
  4. Bezüglich des Hochwasserschutzes führt die Versiegelung der Flächen oberhalb von Harber bei Starkregen zu Überschwemmungen in den Häusern der Rottenstraße, Im Großen Freien und Am Busch. Die aktuelle Entwässerung der geplanten Fläche führt über das vorhandene Regenrückhaltebecken, welches hierfür nicht ausgelegt ist.
  5. Keine weitere Versiegelung von wertvollen Ackerflächen.

 

Empfehlung des Ortsrat Harber:

 

Bevor weitere Gewerbeflächen ausgewiesen werden, sollte der Gemeinderat erst ein strategisches Gesamtentwicklungskonzept für die Gemeinde Hohenhameln entwickeln.

Der Antrag des Gemeinderatsmitglieds Heiner Goldbeck sollte daher aus unserer Sicht in der aktuellen Form abgelehnt und folgendermaßen modifiziert werden:

 

  1. Aufkauf der im Antrag geplanten Flächen durch die Gemeinde, um sie als Tauschland für die Erweiterung der bereits bestehenden Gewerbeflächen vorzuhalten.
  2. Umsetzung eines ökologischen Gewerbegebiets „Green Village“ auf bereits ausgewiesenen Gewerbeflächen bzw. in deren Erweiterung.
  3. Kein neues Gewerbegebiet im Westen des Kernorts.
  4. Die benötigte Energie sollte aus nachhaltiger lokaler Energieerzeugung mit integrierter Wasserstofftechnologie erzeugt werden. Damit kommt neben Biogas auch Windkraft und insbesondere Photovoltaik auf den Dächern der Gewerbegebäude in Betracht. Beispiele dieser Technologie sind z.B. das System „Picea“ von HPS oder der Fronius Solhub.
    Dieses würde die Gemeinde auch näher an das Ziel bringen, sich in der Wasserstofftechnologie zu etablieren.

 

Wir bitten unsere beiden Gemeinderatsmitglieder und empfehlen dem Rat der Gemeinde Hohenhameln, dieser Argumentation zu folgen und gegen den ursprünglichen Antrag zu stimmen bzw. gemäß unserer Empfehlung eine entsprechende Modifikation des Antrags herbeizuführen.

 

Die Empfehlung erfolgt einstimmig.