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Auszug - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Clauen  

Sitzung des Ortsrates Clauen
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Clauen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2022/030 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Clauen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Anmerkung: Der Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem Feuerschutzausschuss beraten.

 

Der zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladene Architekt Aselmeier erläutert ausführlich den Entwurf und die Kostenrechnung zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Clauen. Der Entwurf wurde dem Bauordnungsamt Landkreis Peine vorgelegt und mit der Ortsfeuerwehr Clauen sowie der FUK, hinsichtlich funktionaler Aspekte und Vorgaben, abgestimmt. Das Gerätehaus ist auf zwei Stellplätze für Einsatzfahrzeuge ausgerichtet, die über den „Schleppweg“ ein- und ausfahren können.

 

Da der Neubau auf einem Grundstück direkt an der Ampelkreuzung B494/L411 liegt, fragt Ausschussvorsitzender Böker nach, ob die Möglichkeit einer Vorrangschaltung der Ampelanlage bei Einsatzfahrten der Feuerwehr möglich wäre.

Architekt Aselmeier erwidert, dass dies die zuständige Straßenbaubehörde entscheiden müsste.

 

Stellv. Ausschussvorsitzender Strübe fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, da es sich um ein gemeindeeigenes Gebäude handelt, dieses mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach auszustatten.

Dies, so Architekt Aselmeier, könnte in einem nächsten Schritt, nach Klärung der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage, geprüft werden.

 


Beschluss:
1. Die Maßnahme „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Clauen“ wird auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung auf dem Grundstück „Peiner Landstraße 28 A“ durchgeführt. Ein entsprechender Bauantrag ist zu stellen.

 

2. Nach Erteilung der Baugenehmigung sind die erforderlichen Baugewerke auszuschreiben und die einzelnen Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig