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Auszug - Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines Ratsmitgliedes hier: Hermann Berkhan  

Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2019/024 Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines Ratsmitgliedes
hier: Hermann Berkhan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Witte, Karl-Heinz
Federführend:FD 10 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Witte, Karl-Heinz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


rgermeister Erwig verpflichtet Ratsherrn Berkhan gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz durch Handschlag seine Aufgaben als Ratsherr nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner weist ihn der Bürgermeister mit Bezug auf § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz auf die ihm nach den §§ 40 42 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz obliegenden Pflichten hin. Eine Pflichtenbelehrung wird von Ratsherrn Berkhan unterschrieben.

 

Beschluss:
Es wird empfohlen, so zu verfahren.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig