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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Harzblick II", Ortschaft Clauen; a) Eingeschränkte Beteiligung nach Änderung des Planentwurfes b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter c) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht  

Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2017/066 1. Änderung des Bebauungsplanes "Harzblick II", Ortschaft Clauen;
a) Eingeschränkte Beteiligung nach Änderung des Planentwurfes
b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
c) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-44 II
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln stimmt dem vereinfacht geänderten Entwurf des Bebauungsplanes "Harzblick II", 1. Änderung, Ortschaft Clauen, und der Begründung zu und beschließt nachträglich die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebracht wurden gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan "Harzblick II", 1. Änderung, Ortschaft Clauen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig