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Auszug - Jahresabschluss 2022 - Entlastung des Bürgermeisters
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG Entlastung für den Jahresabschluss 2022.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig