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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen", zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ackerköpfe", Ortschaft Mehrum; a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Ortsbürgermeister Böker erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.
Beschluss:
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in den vorliegenden tabellarischen Zusammenstellungen.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Ehemaliger Kohlehafen“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) als Satzung sowie die Begründung zum vorgenannten Bebauungsplan nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig