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Auszug - Bericht der Verwaltung
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Wortprotokoll |
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- Haushalt 2024
Vorläufiger Stand vom 10.12.2024 (wesentliche Ein- und Auszahlungen sowie sämtliche Jahresabschlussbuchungen stehen aus):
Ergebnishaushalt | Ansatz | Ist | Erreichungsgrad |
Ordentliche Erträge | 18,637 Mio. | 41,353 Mio. | 221,9 % |
Ordentliche Aufwendungen | 22,529 Mio. | 17,312 Mio. | 76,8 % |
Außerordentliche Erträge | 0,322 Mio. | 0,006 Mio. | 1,7 % |
Außerordentliche Aufwendungen | 0,000 Mio. | 0,007 Mio. | 0,0 % |
Jahresergebnis | -3,569 Mio. | 24,041 Mio. |
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Finanzhaushalt | Ansatz | Ist |
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Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -3,483 Mio. | 4,752 Mio. |
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Saldo aus Investitionstätigkeit | -4,600 Mio. | -3,062 Mio. | 66,6 % |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 3,757 Mio. | -0,663 Mio. |
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Kassenbestand + 1,671 Mio.
- Sachstand zum Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung
Auf einstimmige Empfehlung des Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung wurde für den Haushaltsplanentwurf 2025 mit Unterstützung der NSI-Consult GmbH ein Haushaltssicherungskonzept „light“ erstellt, das mit einem Verweis versehen wurde, für 2026 eine Aufgabenkritik und strategische Ausrichtung vorzunehmen. Termine werden mit dem Sitzungskalender bekannt gegeben.
- § 2b Umsatzsteuergesetz
Mit Zustimmung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2024 vom 22.11.2024 ist die Verlängerung des Übergangszeitraums zur Anwendung des § 2b UStG auf den 1. Januar 2027 in Kraft getreten. Die Gemeinde wird von dieser Verlängerung zunächst für ein Jahr Gebrauch machen, um die notwendigen Vorbereitungen zur Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht rechtssicher vornehmen zu können (Einrichtung der Buchungssoftware, Erstellung von Rechnungsvordrucken, Schulung der Mitarbeitenden usw.).
- Stand Gewerbesteuererträge
Erträge | IST 2023 | Ansatz 2024 | IST 2024 *) |
Gewerbesteuer | 5.614.150 | 3.940.000 | 27.989.437 |
*) Stand 12.12.2024
Erläuterungen:
- Bereits in den ersten drei Quartalen 2024 wurden Mehrerträge aus Nachzahlungen für Vorjahre in Höhe von rd. 3.661.000 Euro erzielt (s. Bericht im Ausschuss am 12.09.2024).
- Im Dezember 2024 ist vom Finanzamt der Zerlegungsbescheid für die angekündigte Nachzahlung aus 2022 in Höhe von rd. 19.841.000 Euro eingegangen. Die Veranlagung ist erfolgt und die Nachzahlung am 23.12.2024 fällig.
- Ein weiterer Zerlegungsbescheid ist am 06.12.2024 eingegangen, der erhebliche Rückzahlungen zur Folge hat. Bereits am 12.12.2024 sind rd. 1.187.000 Euro fällig. Ab 2025 werden sich die jährlichen Vorauszahlungen um rd. 2.200.000 Euro verringern.
- Gewerbegebiet Ost
Anfang Dezember 2024 ist mit notariellem Vertrag das erste Grundstück im Gewerbegebiet Ost veräußert worden. Es handelt sich um eine Fläche von 2.000 m² gegenüber dem Regenrückhaltebecken. Aktuell werden mehrere weitere Verhandlungen geführt. Auf die Beschlussvorlage 2024/029-02-01 wird Bezug genommen.