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Auszug - Umwandlung des Freibades "Pfannteich" in eine Badestelle  

Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2023/030 Umwandlung des Freibades "Pfannteich" in eine Badestelle
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Frau Löhr
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Löhr, Carina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In der Beratung wird kritisiert, dass die Kommunikation und der Zeitablauf nicht optimal war. Im Weiteren erklärt sich die CDU-Fraktion mit dem Ansinnen des Fördervereins solidarisch.

 

Es wird die Frage gestellt, warum das Gutachten beauftragt wurde.

rgermeister Semper beantwortet wie folgt:

Es mussten Haftungsfragen hinsichtlich Betrieb und Sicherheitsbelangen geklärt werden. Im Ergebnis ist der Badebetrieb als nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entsprechend aufrechtzuerhalten. Die vollumfängliche Haftbarkeit der Gemeinde ist gegeben und es ist im Jahr 2023 kein rechtskonformer Betrieb des Freibades Pfannteich zu gewährleisten.

 

Folgende Fragen zu den Erfordernissen von Absperrgittern und dem Zeitplan zur Umsetzung in den Zustand einer Badestelle werden beantwortet.

Es wird nochmals auf die Änderung der Beschlussfassung aus dem Sozialausschuss hinsichtlich der temporären Umwandlung des Pfannteich-Freibads in eine Badestelle verwiesen.

 

 


Beschluss:

 

Das Naturfreibad "Pfannteich" wird bis zur Herstellung eines rechtskonformen Naturbadbetriebes in eine Badestelle umgewandelt.

 

Die dazu erforderlichen Maßnahmen für die temporäre Umwandlung sind gemäß Gutachten zu veranlassen. Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen:

1. Sichern des Sprungturms gegen Benutzung

2. Temporäres Entfernen des 1-Meter-Sprungbrettes

3. Temporäres Entfernen der Badeinsel

4. Temporäres Entfernen der Rutschen im Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich

5. Ausstatten des Steges mit einem geeigneten Geländer

6. Aufstellen einer entsprechenden Beschilderung

 

sungen zum Weiterbetrieb bzw. Wiederaufnahme des Naturbadbetriebes werden zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Förderverein zeitnah erörtert. Das Ergebnis wird umgehend mit den politischen Gremien beraten. Etwaige finanzielle Auswirkungen sind dann zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig